Feuerwerk in der City von Pfarrkirchen verboten
(red) Einer Allgemeinverfügung der Stadt Pfarrkichen zufolge, ist in der Silvesternacht das Entzünden von Böllern und Feuerwerksraketen innerhalb der Ringstraße verboten. Wortlich heißt es:
„Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar eines Jahres im Bereich der Innenstadt von Pfarrkirchen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper für Kleinfeuerwerke, wie z. B. Knallkörper, Raketen, Fontänen, Vulkane, Batterien) nicht abgebrannt werden.“
Der Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das generelle Verbot nach § 23 der 1. SprengVerordnung, wonach das Abbrennen von pyrothechnischen Gegenstädnen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist, bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt – will heißen: dass an diesen Orten ohne ein Feuerwerksverbot gilt.